Hallo allerseits,
hier eine wichtige kurzfristige, knackige Änderung zur Aufbewahrung von Waffen laut Waffengesetz.  Informiert durch unseren Juristen Jürgen Kohlheim (Vizepräsident DSB) vom RSB am Sonntag den 20.11.16 in Leichlingen.
Alle Waffenbesitzer mit den Waffenschränken A und B haben Bestandsschutz.   Nach dem Ableben eines Waffenbesitzers müssen die „Erben“, wer auch immer das ist, die Waffen sofort in einem Waffenschrank Typs „0“ aufbewahren. Geschieht dies nicht, werden die Waffen von der Polizei eingezogen.

(WER SOLL DAS WISSEN????)

BS