Erwerb der Mitgliedschaft
Auszug aus § 5 der Vereinssatzung:
5.1 Wird eine Mitgliedschaft gewünscht, so wird der/die Bewerber/in durch Entscheidung des Vorstandes zunächst Anwärter/in auf Zeit, die auf höchstens drei Monate begrenzt ist.
5.2 Der Vorstand gibt den Namen und das Alter des Anwärters/der Anwärterin durch Aushang am schwarzen Brett bekannt.
5.3 Der/Die Anwärter/in auf Zeit zahlt für jeden Monat den anteiligen Jahresmitgliedsbeitrag.
5.4 Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit in geheimer Wahl, wobei auf der Tagesordnung ausdrücklich die Beschlussfassung über die Aufnahme unter Angabe des Namens stattzufinden hat und der/die Anwärter/in persönlich anwesend sein muss.
Bei Aufnahme als Mitglied wird eine Aufnahmegebühr von 200 Euro fällig.
Gebührenordnung ab 01.01.2022
Personenkreis |
Jahresbeitrag pro Mitglied
|
Mitglieder |
120 Euro |
Mitglieder ab 65 Jahre/Rentner |
95 Euro |
Jugendliche bis18 Jahre |
50 Euro |
Gastgebühren für alle Altersklassen |
Gebühren pro Schütze |
10m Meyton-Anlage (Druckluftwaffen) |
4 Euro |
25m Kurzwaffenschießstand |
10 Euro |