Erwerb der Mitgliedschaft

 

Auszug aus § 5 der Vereinssatzung:

5.1 Wird eine Mitgliedschaft gewünscht, so wird der/die Bewerber/in durch Entscheidung des Vorstandes zunächst Anwärter/in auf Zeit, die auf höchstens drei Monate begrenzt ist.
5.2 Der Vorstand gibt den Namen und das Alter des Anwärters/der Anwärterin durch Aushang am schwarzen Brett bekannt.
5.3 Der/Die Anwärter/in auf Zeit zahlt für jeden Monat den anteiligen Jahresmitgliedsbeitrag.
5.4 Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit in geheimer Wahl, wobei auf der Tagesordnung ausdrücklich die Beschlussfassung über die Aufnahme unter Angabe des Namens stattzufinden hat und der/die Anwärter/in persönlich anwesend sein muss.
Bei Aufnahme als Mitglied wird eine Aufnahmegebühr von 200 Euro fällig.

Gebührenordnung ab 01.01.2022

Personenkreis
Jahresbeitrag pro Mitglied
Mitglieder
120 Euro
Mitglieder ab 65 Jahre/Rentner
95 Euro
Jugendliche bis18 Jahre
50 Euro
Gastgebühren für alle Altersklassen
Gebühren pro Schütze
10m Meyton-Anlage (Druckluftwaffen)
4 Euro
25m Kurzwaffenschießstand
10 Euro
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